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ImmoZ :: Wohnbauförderung - neue Energiebewertung
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Montag, den 02. Mai 2011 um 16:58 Uhr |
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EU-Richtlinie sieht Umdenken vor - Experten haben sich beraten
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In Linz kamen Spitzenbeamte der Wohnbauabteilungen, Wohnbaulandesräte und Experten beinahe aller Bundesländer (außer Tirol) zusammen, um sich zur neuen EU-Richtlinie betr. Energieverbrauch (Wohnbauförderung) zu beraten. Für Gewährung einer Wohnbauförderung darf der Heizwärmebedarf derzeit maximal 45 und Anfang 2012 maximal 36 kWh/m² betragen.
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Die sog. 15a-Vereinbarung sieht derzeit o. a. Kriterien für die Gewährung einer Wohnbauförderung vor. Die neue EU-Richtlinie jedoch spricht von einem Gesamtenergieaufwand. So sei lt. Ressortverantwortlichem Karlheinz Rüdisser Vorarlberg) ein Paradigmenwechsel (Änderung des Blickwinkels) für eine neuartige Beurteilung und somit dem Nachkommen der EU-Richtlinie notwendig.
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Definition und Kriterien für den Gesamtenergiebedarf
Ressortverantwortlicher Manfred Haimbuchner (Oberösterreich) steht der Realisierung skeptisch gegenüber – ein ökologischer Fußabdruck sei nicht angedacht, das Heranziehen von Baustoffen als Kriterium sähe er als utopisch.
So bleibt der genaue Weg noch unklar. Ressortverantwortlicher Walter Blachfellner (Salzburg) rechnet zumindest damit, dass die EU in den nächsten Jahren den Gesamtnergieverbrauch in CO2 messen und ausdrücken wird können. Bis 2013 rechnet man mit einem fundamentalen Experten-Ergebnis, sodass die Bautechnikgesetze zu diesem Zeitpunkt angepasst werden könnten.
36 kWh-Grenze strittig
Der 2012 geltende Wert von 36 kWh bleibt übrigens nach wie vor strittig, da man nicht sicher ist, ob dieser ohne kontrollierte Wohnraumlüftung erreichbar sei. Ein Verzicht sei für Rüdisser jedoch unrealistisch, da Vorarlberg bis 2050 energieautark sein will.
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Quelle: derStandard.at
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