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Makler verrechnen meist zu hohe Gebühren

Ein Großteil der Immobilienmakler verrechnet ungerechtfertigte Zusatzgebühren und zu hohe Provisionen.
 

alt"In acht von zehn Fällen wurden den Mieterinnen und Mietern überhöhte Forderungen gestellt", erklärt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs.

Verbotene Gebühren verrechnet
 

Zwei "Maklertricks" wurden dabei besonders oft angewendet: Zum einen schlagen Makler gerne bei der Verrechnung der Vermittlungsprovision von drei Gesamtmieten (=Miete plus Betriebskosten plus 10% Mwst.) noch einmal 20% Mehrwertsteuer auf und holen sich so ein ungerechtfertigtes Körberlgeld.

 

Und zum anderen werden immer wieder so genannte Mietvertragsabschlussgebühren verrechnet. Das ist verboten, da bei mietengeschützten Wohnungen der Abschluss eines Mietvertrages eine typische Verwaltungstätigkeit darstellt, die über die Betriebskosten bereits abgedeckt ist.
 
Die Mietervereinigung rät in diesen Fällen, zu viel verrechnete Gebühren unbedingt wieder zurückzufordern. Laut Mietrechtsgesetz ist das zehn Jahre lang möglich.
 

Besserer Service
 

Etwas verbessert gegenüber dem Vorjahr hat sich die Servicequalität. Vereinbarte Besichtigungstermine werden zum Großteil eingehalten, Makler agieren im Umgang mit Mietern freundlicher. Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass das Wohnungsangebot stärker gestiegen ist als die Nachfrage.
 

Trotzdem passt das Preis-Leistungsverhältnis nach wie vor nicht. Im Durchschnitt dauert eine Wohnungsbesichtigung nur 15 Minuten, Beratung findet de facto nicht statt, der gesetzlichen Aufklärungspflicht kommen nur die wenigsten Makler nach.
 

Vermieter sollten Provision zahlen
 

Fazit: Die Maklerprovision ist für die geleistete Arbeit deutlich zu hoch. Die Mietervereinigung fordert daher vom Gesetzgeber nach wie vor, dass die Maklerprovisionen vom Auftraggeber - das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter - zu zahlen sind.
 
"Das würde der Beratungsrealität deutlich mehr entsprechen als bisher und zudem eine deutliche und wahrnehmbare Entlastung der MieterInnen herbeiführen", meint Niedermühlbichler abschließend.
 
Quelle: immobilo.de

 

 
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